Nebenklage / Opfervertretung im Strafverfahren

Sie sind Opfer einer Straftat geworden und wollen mehr über Ihre Rechte erfahren? Vom Ermittlungsverfahren bis zum Ende des Verfahrens ist in vielen Fällen nicht lediglich dem Angeklagten, sondern auch dem Geschädigten eine besondere Rolle im Strafverfahren zugedacht. Gerade die Möglichkeit, durch eine Nebenklage an dem Strafverfahren teilzunehmen und nicht nur als Zeuge vor Gericht aufzutreten, kann viel erreicht werden. Die Nebenklage soll und kann erheblich auf den Ablauf und Ausgang des Verfahrens Einfluss nehmen.
Mit eigenen prozessualen Rechten ausgestattet und der Möglichkeit, auch Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren durchzusetzen, gibt es zahlreiche Wege, den Ablauf des Strafverfahrens mit zu gestalten. Selbst vor der Erhebung einer Anklage gegen den Beschuldigten können im Wege eines Täter-Opfer-Ausgleiches oder der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bereits die Interessen der Opfer von Straftaten effektiv durchgesetzt werden.

Nutzen Sie diese Chance und sprechen Sie uns hierzu an!

Powered by BreezingForms
 
Benedikt Schoppe
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Buxtehuder Str. 27, 21073 Hamburg
Tel.: (040) 77 19 -87 / -88 / -89
Fax: (0 40) 77 47 93

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!