Bußgeldrecht und Verkehrs­strafrecht

Alkohol oder Drogen, Geschwindigkeits­überschrei­tungen, Abstandsverstöße und diverse weitere Auffälligkeiten im Straßenverkehr können schnell ein Bußgeld- oder Strafverfahren nach sich ziehen. Neben empfindlichen Geldstrafen und Geldbußen ist das Risiko eines Fahrverbotes oder gar der Entziehung der Fahrerlaubnis hierbei nicht zu unterschätzen. Nicht selten kann dieses den Arbeitsplatz kosten. Schon mit dem Anhörungsbogen sollten sich Betroffene deshalb in anwaltliche Beratung begeben, um frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
Die Anforderungen, die Gesetz und Gerichte für die Zulässigkeit und Verwertbarkeit selbst von einfachen Geschwindigkeitsmessungen aufstellen, bieten immer wieder Möglichkeiten Verfahren zum Freispruch oder zur Einstellung zu verhelfen.
Wussten Sie, dass viele Ordnungswidrigkeiten bereits nach 3 Monaten verjähren? Oder dass viele Bußgeldbescheide zu beanstanden sind, weil die Messdokumentation unzureichend ist oder das Messgerät nicht richtig verwendet wurde? Eine fachlich fundierte Beratung und Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren kann hier den Unterschied machen zwischen Erhalt und Verlust der Fahrerlaubnis.
Ich vertrete Sie hierbei kompetent und engagiert vom Ermittlungsverfahren bis vor Gericht!
Sie haben selbst Post von der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldstelle erhalten?

Sprechen Sie mich noch heute an oder schreiben Sie mir!

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Stefan Waterkamp
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Buxtehuder Str. 27, 21073 Hamburg
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Fax: (0 40) 77 47 93

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