Die Anschrift der Kanzlei hat sich geändert:
Sie finden uns nun unter der folgenden Anschrift:
Stefan Waterkamp Rechtsanwalt - 4. OG Empfang - Veritaskai 8 - 21079 Hamburg.
Die Anschrift der Kanzlei hat sich geändert:
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Stefan Waterkamp Rechtsanwalt - 4. OG Empfang - Veritaskai 8 - 21079 Hamburg.
Ich wünsche Ihnen allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr!
Mit dem Jahreswechsel hat sich in der Kanzlei auch ein Wechsel ergeben. Rechtsanwalt Schoppe hat die selbständige Tätigkeit aufgegeben und macht sich zu neuen Ufern auf. Die Kanzlei wird nun von mir als Einzelanwalt unverändert fortgegeführt. Ich freue mich über diese neue Herausforderung und stehe nun allen Mandanten und Mandantinnen als direkter und einziger Ansprechpartner engagiert zur Seite.
Stefan Waterkamp
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Verfahren über die Frage der Mitbestimmung der Betriebräte bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung entschieden, dass es bereits aktuell eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitzeit gibt (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21).
Damit könnte sich eine Änderung der Rechtsprechung, was die Beweislast bei der Geltendmachung von Überstunde angeht, andeuten. Bisher mussten die klagenden Beschäftigten detailliert beweisen, dass Sie geduldete oder angeordnete Überstunden geleistet haben. Nun kann in einem solchen Verfahren zumindest der Arbeitgeber zur Vorlage der erfassten Zeiten verpflichtet werden (wie bisher auch, wenn es tatsächlich eine Erfassung gab). Erfasst der Arbeitgeber nicht, wäre dieses m.E. als Beweisvereitelung zu werten. Das könnte die Aussichten von Überstundenklagen zumindest etwas verbessern.
Quelle der o.g. Entscheidung: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/
Aus nicht geklärter technischer Ursache ist unsere telefonische Erreichbarkeit heute stark eingeschränkt. Wir arbeiten an dem Problem. Einstweilen bitten wir um Kontaktaufnahme per Email oder Kontatkformular.
Das Team von Waterkamp & Schoppe Rechtsanwälte in Partnerschaft
Wir wünschen unseren Mandantinnen und Mandanten und Geschäftspartnerinnen und -partnern erholsame und ruhige Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Wir werden am 24.12. und am 31.12.2021 die Kanzlei schließen, ansonsten sind wir, abgesehen von den Feiertagen, wie gewohnt für Sie erreichber.
Ihr Kanzleiteam der Fachanwaltskanzlei Waterkamp & Schoppe
Aus aktuellem Anlass ist das Betreten unserer Räume ab dem 28.12.2021
nur noch mit dem Tragen der folgenden Masken über Mund und Nase erlaubt:
FFP2-/FFP3-Maske (jeweils ohne Ventil)
CPA-Maske (Corona-Pandemie-Atemschutz),zum Beispiel KN95 (GB2626-06)
Eine OP-Maske bietet angesichts der sich ausbreitenden hochansteckenden Coronavirusvariante zu wenig Schutz.
Sehr geehrter Herr Waterkamp,hiermit bescheinigen wir Ihnen die Teilnahme an folgender Fortbildungsveranstaltung:Online-Seminar: Home-Office und Mobile-Office als moderne Arbeitsform in derdigitalen Weltam 25.02.2021 von 14:00 bis 16:30 Uhr.Thema:Home-Office und Corona-KriseHome-Office und virtuelle Arbeitsplätze (Interessen, Vor- und Nachteile, Erscheinungsformen)- Rechtsnatur der Tätigkeit im Home-OfficeExkurs: Crowdworker-Urteil des LAG München vom 4. Dezember 2019- Verpflichtung des AN zur Arbeit im Home-Office?- Anspruch des AN auf Arbeit im Home-Office?Gesetzlicher AnspruchPflicht aus § 106 GewOAnspruch gemäß § 164 Abs. 4 SGB IXAnspruch aus dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)Anspruch aus arbeitsvertraglicher Vereinbarung- Arbeitsort- Arbeitszeit (mit Exkurs: EuGH vom 14. Mai 2019)- Arbeitsmittel- Aufwendungsersatz- Dienstverhinderung- Schutz von Daten und Informationen, Datensicherheit- Zugangsrecht (mit Exkurs: Arbeitsschutz im Home-Office)- Dauer und Beendigung der Home-Office-Tätigkeit- Unfallversicherung- Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts- Mitbestimmung des BetriebsratsBesonderheiten im Mobile-Office- Definition- Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten?- Verpflichtung zum mobilen Arbeiten?- Arbeitszeit- Kosten der Arbeitsmittel („bring your own device“)- Arbeitsschutz2,5 Zeitstunden Unterrichtsdauer gem. § 15 FAOReferierende/r: Rechtsanwalt Justus Maerker, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht,HamburgMit freundlichen GrüßenHanna LiebigHAV Geschäftsstelle